Ein Messkonzept beschreibt, welche Energieflüsse erfasst werden, an welchen Stellen Messwerte benötigt werden und welche Informationen daraus gewonnen werden sollen.
Die Anzahl der Messstellen ist nicht der Ausgangspunkt einer Planung. Sie ergibt sich aus dem Informationsbedarf des Betreibers und den technischen Anforderungen an die spätere Auswertung.
Die folgende Fallstudie beschreibt den typischen Planungsablauf anhand eines vereinfachten Modellstandortes. Das Modell dient ausschließlich der Erläuterung der Methodik und lässt sich auf Industrie- und Gewerbestandorte unterschiedlicher Größe übertragen.
Dieser Beitrag vertieft einen Teilaspekt unserer Übersichtsseite Energiemonitoring & Energiedaten.
Die Energieversorgung definiert den Planungsbeginn
Jede Energieversorgung beginnt an den Übergabepunkten eines Gebäudes.
Dort gelangen beispielsweise
- elektrische Energie,
- Erdgas,
- Fernwärme,
- Heizöl oder
- Trinkwasser
in den Betrieb.
Diese Übergabepunkte bilden die Bilanzgrenze zwischen Energieversorger und Gebäude. Sie liefern die erste vollständig bekannte Informationsbasis und sind deshalb der logische Ausgangspunkt eines Messkonzeptes.
Von hier aus werden sämtliche Energieflüsse innerhalb des Standortes systematisch verfolgt.
Energieflüsse beschreiben die Struktur des Gebäudes
Nach der Erfassung der Einspeisungen werden die Energieflüsse innerhalb des Gebäudes analysiert.
Dabei wird untersucht,
- welche Bereiche versorgt werden,
- welche Anlagen einen wesentlichen Energiebedarf besitzen,
- welche Verbraucher gemeinsam betrieben werden und
- welche Energieflüsse später getrennt ausgewertet werden müssen.
Erst diese Analyse zeigt, welche Informationen grundsätzlich erfasst werden können.
Der Informationsbedarf bestimmt die Messstellen
Messstellen werden nicht aus vorhandenen Leitungen oder Verteilungen abgeleitet.
Sie werden aus dem späteren Informationsbedarf abgeleitet.
Vor der Auswahl von Messstellen muss deshalb feststehen,
- welche Kennzahlen gebildet werden sollen,
- welche Energieverbräuche langfristig verglichen werden,
- welche technischen Maßnahmen bewertet werden sollen,
- welche gesetzlichen Nachweise erforderlich sind und
- welche Entscheidungen später auf Grundlage der Messdaten getroffen werden.
Ohne diese Festlegungen lässt sich nicht beurteilen, welche Messwerte tatsächlich benötigt werden.
Kennzahlen bestimmen den erforderlichen Detaillierungsgrad
Ein Gesamtverbrauch allein ermöglicht nur eine begrenzte Bewertung der Energieeffizienz.
Kennzahlen entstehen durch die Verknüpfung von Messwerten mit Bezugsgrößen.
Typische Beispiele sind:
- Kilowattstunden pro Quadratmeter Gebäudefläche,
- Kilowattstunden pro Betriebsstunde,
- Kilowattstunden pro produziertem Bauteil.
Die Auswahl geeigneter Kennzahlen bestimmt gleichzeitig den erforderlichen Detaillierungsgrad des Messkonzeptes.
Verbraucher mit einem wesentlichen Einfluss auf diese Kennzahlen müssen separat erfasst werden.
Nicht jeder Verbraucher benötigt eine eigene Messstelle
Jede zusätzliche Messstelle verursacht Investitionskosten, Installationsaufwand, Wartung sowie Aufwand für Datenerfassung und Auswertung.
Eine Messstelle ist deshalb nur dann sinnvoll, wenn dadurch zusätzliche Informationen entstehen.
Typische Gründe für eine separate Messung sind:
- hoher Anteil am Gesamtenergieverbrauch,
- Bildung eigener Kennzahlen,
- Bewertung technischer Maßnahmen,
- Nachweis gesetzlicher Anforderungen,
- Zuordnung von Energieverbräuchen zu einzelnen Gebäudebereichen,
- Erkennung von Effizienzverlusten.
Lässt sich keiner dieser Gründe fachlich begründen, erzeugt eine zusätzliche Messstelle keinen Mehrwert.
Vorhandene Messstellen werden in das Messkonzept integriert
Ein Messkonzept beginnt nicht mit einer Neuplanung aller Messstellen.
Bereits vorhandene Haupt- und Unterzähler bilden die Grundlage des späteren Messsystems.
Vor jeder Ergänzung wird geprüft,
- welche Messwerte bereits verfügbar sind,
- welche Genauigkeit erreicht wird,
- welche Kommunikationsschnittstellen vorhanden sind und
- welche Messstellen in das zukünftige Messnetz eingebunden werden können.
Neue Messstellen werden ausschließlich dort ergänzt, wo bestehende Informationen nicht ausreichen.
Mehrere Energieträger gemeinsam bewerten
Ein Messkonzept beschränkt sich nicht auf elektrische Energie.
Viele Fragestellungen lassen sich nur durch die gemeinsame Betrachtung mehrerer Energieträger beantworten.
Beispiele sind:
- Ersatz einer Gasheizung durch Wärmepumpen,
- Bewertung einer Dekarbonisierungsmaßnahme,
- Vergleich verschiedener Wärmeerzeuger,
- Analyse des Wasserverbrauchs von Waschanlagen oder Lackieranlagen,
- Bewertung der Gesamteffizienz eines Gebäudes.
Die Auswahl der Energieträger richtet sich nach den technischen Fragestellungen des Betreibers.
Ein Ortstermin bleibt unverzichtbar
Bestandsunterlagen bilden die Grundlage der Planung.
Sie ersetzen jedoch keine Begehung des Standortes.
Erst vor Ort können unter anderem geprüft werden:
- tatsächliche Leitungsführungen,
- vorhandene Zähler,
- Einbausituationen,
- Zugänglichkeit,
- Kommunikationsmöglichkeiten,
- spätere Erweiterungsmöglichkeiten.
Der Ortstermin dient gleichzeitig der Abstimmung mit dem Betreiber.
Dabei werden Anforderungen erfasst, die aus den Bestandsunterlagen häufig nicht hervorgehen.
Ein Messkonzept ist dann vollständig, wenn alle erforderlichen Informationen erfasst werden können
Das Ziel eines Messkonzeptes besteht nicht in einer möglichst großen Anzahl von Messstellen.
Das Ziel besteht darin, alle Informationen bereitzustellen, die für technische, wirtschaftliche und gesetzliche Anforderungen benötigt werden.
Eine weitere Unterteilung ist nicht sinnvoll, wenn dadurch keine zusätzlichen Erkenntnisse entstehen.
Der optimale Detaillierungsgrad ist erreicht, wenn
- alle erforderlichen Kennzahlen gebildet werden können,
- wesentliche Energieflüsse getrennt erfasst werden,
- technische Maßnahmen bewertet werden können und
- die Datenerfassung wirtschaftlich bleibt.
Fazit
Ein Messkonzept beschreibt nicht den Einbau von Energiezählern.
Es beschreibt die systematische Erfassung der Informationen, die für den wirtschaftlichen und technischen Betrieb eines Gebäudes erforderlich sind.
Der Planungsablauf folgt dabei einer klaren Reihenfolge:
- Energieversorgung erfassen.
- Energieflüsse analysieren.
- Informationsbedarf festlegen.
- Kennzahlen definieren.
- Vorhandene Messstellen bewerten.
- Zusätzliche Messstellen ergänzen.
- Kommunikationsstruktur planen.
Die Anzahl der Messstellen ergibt sich erst am Ende dieses Prozesses.
Sie ist das Ergebnis einer technischen Analyse und nicht deren Ausgangspunkt.