Wer eine Begrenzung der Strompreisumlagen nach dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) beantragen möchte, stößt früher oder später auf den Begriff WZ-Code.

Der WZ-Code klassifiziert die wirtschaftliche Haupttätigkeit eines Unternehmens. Der WZ-Code entscheidet jedoch nicht allein über eine mögliche Begünstigung. Er beantwortet zunächst die grundlegende Frage:

Gehört die wirtschaftliche Tätigkeit Ihres Unternehmens grundsätzlich zu den Branchen, die nach dem EnFG anspruchsberechtigt sein können?

Erst wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, lohnt sich die Prüfung der weiteren gesetzlichen Anforderungen.

Wie geht es nach der WZ-Prüfung weiter?

Ist Ihr Unternehmen grundsätzlich einer begünstigten Branche zuzuordnen, müssen anschließend weitere Voraussetzungen geprüft werden. Dazu gehören unter anderem der jährliche Stromverbrauch, ein Energie- oder Umweltmanagementsystem sowie die technische Erfassung und Abgrenzung der relevanten Strommengen. Umlagereduzierung nach dem EnFG: warum ein Messstellenkonzept häufig die Grundlage für die Antragstellung bildet →

Warum gibt es überhaupt eine Liste begünstigter Branchen?

Die Besondere Ausgleichsregelung verfolgt das Ziel, Unternehmen mit hohem Stromverbrauch im internationalen Wettbewerb zu entlasten.

Nicht jede Branche ist davon gleichermaßen betroffen. Deshalb enthält das EnFG eine Liste von Wirtschaftszweigen, bei denen der Gesetzgeber ein erhöhtes Wettbewerbs- beziehungsweise Verlagerungsrisiko sieht. Entscheidend ist dabei nicht die Unternehmensgröße, sondern die wirtschaftliche Tätigkeit.

Mehr als nur Schwerindustrie

Viele verbinden die Besondere Ausgleichsregelung ausschließlich mit Stahlwerken, Aluminiumhütten oder Chemiewerken.

Tatsächlich umfasst die Liste jedoch deutlich mehr Branchen. Neben der Grundstoffindustrie finden sich zahlreiche weiterverarbeitende Unternehmen, beispielsweise aus den Bereichen:

  • Automobilzulieferindustrie
  • Metallumformung
  • Oberflächenbehandlung
  • Wärmebehandlung
  • Verbindungstechnik
  • Batterieherstellung
  • Kabelproduktion
  • Antriebstechnik
  • Glasindustrie
  • Papierindustrie
  • Lebensmittelverarbeitung
  • Kunststoffgrundstoffindustrie

Gerade mittelständische Industrieunternehmen erkennen deshalb häufig erst bei einer genaueren Prüfung, dass ihre wirtschaftliche Tätigkeit grundsätzlich zu den begünstigten Branchen gehören kann.

Typische Unternehmensarten und zugehörige WZ-Codes

Typische Unternehmensarten und ihre zugehörigen WZ-Codes
Typische UnternehmensartTypischer WZ-Code*Beispiele für Produkte oder Leistungen
Aluminiumgießerei2453Aluminiumgussteile, Motorgehäuse, Strukturbauteile
Eisengießerei2451Eisengussteile für Maschinen- und Fahrzeugbau
Stahlgießerei2452Stahlgussteile für Industrieanlagen und Fahrzeuge
Schmiede- und Umformbetrieb2550Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteile
Härterei2561Wärmebehandlung von Metallbauteilen
Galvanik- oder Beschichtungsbetrieb2561Verzinken, Vernickeln, Beschichten
Hersteller von Federn und Drahtwaren2593Druck-, Zug- und Blattfedern, Industrieketten
Hersteller von Schrauben und Verbindungselementen2594Schrauben, Muttern, Nieten
Getriebe- und Antriebstechnik2815Getriebe, Kupplungen, Zahnräder, Wellen
Batteriehersteller2720Industrie- und Fahrzeugbatterien
Kabelhersteller2732Energie- und Steuerkabel
Glasfaserkabelhersteller2731Glasfaserkabel
Hersteller sonstiger Teile und sonstigen Zubehörs für Kraftwagen2932Fahrwerkskomponenten, Baugruppen, Strukturteile
Flachglashersteller2311Floatglas, Sicherheitsglas
Hohlglashersteller2313Flaschen, Behälterglas
Glasfaserhersteller2314Glasfasern
Hersteller von Papier, Karton und Pappe1712Papier und Karton
Wellpappenhersteller1721Wellpappe und Verpackungen
Chemische Grundstoffindustrie, je nach wirtschaftlicher Haupttätigkeit2011Grundchemikalien
Kunststoffgrundstoffhersteller2016Kunststoffgranulate
Zementwerk2351Zement
Kalkwerk2352Kalk
Technische Keramik, je nach wirtschaftlicher Haupttätigkeit2343Feuerfest- und technische Keramik
Stärkehersteller1062Stärke und Stärkeerzeugnisse
Zuckerhersteller1081Zucker
Molkerei1051Milchverarbeitung

* Maßgeblich ist die Zuordnung der wirtschaftlichen Haupttätigkeit nach der WZ-Klassifikation sowie die jeweils geltende Anlage 2 zum EnFG.

Nicht die Unternehmensgröße entscheidet

Ein mittelständischer Zulieferbetrieb kann grundsätzlich zu einer begünstigten Branche gehören. Ein deutlich größeres Unternehmen aus einer anderen Branche hingegen möglicherweise nicht.

Maßgeblich ist nicht die Anzahl der Mitarbeiter, der Umsatz oder die Rechtsform, sondern die wirtschaftliche Haupttätigkeit des Unternehmens.

Was ist, wenn mehrere Tätigkeiten ausgeübt werden?

Viele Industrieunternehmen vereinen unterschiedliche Produktionsschritte an einem Standort. Ein Betrieb kann beispielsweise Bauteile herstellen, diese wärmebehandeln, beschichten, montieren und anschließend als fertige Baugruppe ausliefern.

Welche wirtschaftliche Tätigkeit für die Einordnung maßgeblich ist, lässt sich in solchen Fällen nicht allein anhand der Produkte beurteilen. Entscheidend ist die wirtschaftliche Haupttätigkeit des Unternehmens beziehungsweise des selbstständigen Unternehmensteils.

Wer kann beurteilen, ob Ihr Unternehmen zu einer begünstigten Branche gehört?

Die Zuordnung eines Unternehmens zu einem WZ-Code ist keine elektrotechnische Fragestellung, sondern Teil der gesetzlichen Voraussetzungen für die Besondere Ausgleichsregelung.

Viele Unternehmen verfügen bereits über ein Energie- oder Umweltmanagementsystem und werden regelmäßig auditiert. In diesem Fall ist häufig das betreuende Energieberatungsunternehmen oder die Zertifizierungsstelle der richtige Ansprechpartner, um die wirtschaftliche Haupttätigkeit und die zugrunde liegende WZ-Klassifizierung zu beurteilen.

Auch wenn bereits Energieaudits oder ISO-50001-Audits durchgeführt werden, liegen die erforderlichen Informationen zur Unternehmensstruktur und den betrieblichen Tätigkeiten dort oftmals bereits vor. Dadurch lässt sich die Frage nach der grundsätzlichen Anspruchsberechtigung häufig schneller klären als bei einer vollständigen Neueinstufung.

Fazit

Der WZ-Code ist kein bürokratisches Detail, sondern die Grundlage für die Beurteilung, ob ein Unternehmen grundsätzlich zu den begünstigten Branchen nach dem EnFG gehören kann.

Die Liste umfasst dabei weit mehr als die klassische Schwer- oder Grundstoffindustrie. Auch zahlreiche Unternehmen der weiterverarbeitenden Industrie können zu den begünstigten Wirtschaftszweigen gehören.

Eine erste Orientierung anhand der eigenen wirtschaftlichen Tätigkeit hilft Unternehmen einzuschätzen, ob eine vertiefte Prüfung sinnvoll ist. Für die verbindliche Einordnung sind in der Regel die Fachleute zuständig, die das Unternehmen bereits im Rahmen von Energieaudits oder eines Energie- beziehungsweise Umweltmanagementsystems begleiten.

Ist die grundsätzliche Anspruchsberechtigung geklärt?

Wir unterstützen Unternehmen bei der Planung der erforderlichen Mess- und Erfassungstechnik. Dabei arbeiten wir eng mit den verantwortlichen Energieberatern oder Zertifizierungsstellen zusammen.

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