Steigende Stromkosten gehören für viele Industrieunternehmen inzwischen zu den wesentlichen Kostenfaktoren. Gleichzeitig führen Investitionen in neue Produktionsanlagen, Produktionserweiterungen oder die Elektrifizierung bisher gasbetriebener Prozesse häufig zu einem steigenden Stromverbrauch.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) Unternehmen durch reduzierte Stromumlagen finanziell entlasten.
Dieser Beitrag zeigt, welche grundlegenden Voraussetzungen hierfür gelten und welche Bedeutung ein geeignetes Messstellenkonzept für die erforderlichen Nachweise haben kann.
Dieser Beitrag vertieft einen Teilaspekt unserer Übersichtsseite Energiemonitoring & Energiedaten.
Was ist das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)?
Das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) regelt unter anderem die Finanzierung verschiedener Umlagen, die Bestandteil des Strompreises sind. Für bestimmte Unternehmen sieht das Gesetz eine Begrenzung dieser Umlagen vor, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden.
Ziel dieser Regelung ist es, stromkostenintensive Unternehmen im internationalen Wettbewerb zu entlasten.
Ob eine Umlagereduzierung in Betracht kommt, hängt von mehreren gesetzlichen Voraussetzungen ab. Neben der wirtschaftlichen Tätigkeit spielen unter anderem der Stromverbrauch sowie die erforderlichen Nachweise eine Rolle.
Kann mein Unternehmen grundsätzlich anspruchsberechtigt sein?
Ob Ihr Unternehmen grundsätzlich von einer Umlagereduzierung profitieren kann, richtet sich nach mehreren Voraussetzungen. Hierzu gehören insbesondere
- die wirtschaftliche Haupttätigkeit des Unternehmens,
- der zugeordnete WZ-Code,
- ein entsprechend hoher Jahresstromverbrauch,
- sowie weitere gesetzliche Voraussetzungen und Nachweispflichten.
Die Unternehmensgröße oder die Anzahl der Beschäftigten sind dagegen nicht ausschlaggebend.
Die Liste der begünstigten Branchen umfasst zahlreiche Bereiche des produzierenden Gewerbes. Ob Ihr Unternehmen grundsätzlich dazugehört, lässt sich anhand des WZ-Codes überprüfen. Weiterführender Fachbeitrag: Welche Unternehmen sind nach ihrem WZ-Code grundsätzlich begünstigt? →
Welche Rolle spielt das Messstellenkonzept?
Erfüllt ein Unternehmen grundsätzlich die Voraussetzungen für eine Umlagereduzierung, müssen die erforderlichen Verbrauchsdaten nachvollziehbar nachgewiesen werden.
Ob die vorhandene Messstruktur hierfür bereits geeignet ist oder erweitert werden sollte, hängt von der jeweiligen Energieversorgung und der Betriebsstruktur des Unternehmens ab.
Unternehmen, die bereits ein Energiemanagementsystem oder ein Energiemonitoring betreiben, verfügen häufig schon über ein Messstellenkonzept. In diesen Fällen sollte geprüft werden, ob die vorhandene Messstruktur auch die Anforderungen für die erforderlichen Nachweise erfüllt.
Unternehmen, die bisher noch kein Messstellenkonzept aufgebaut haben, können ihre Messstruktur gezielt an den gesetzlichen Anforderungen ausrichten und damit die Grundlage für die erforderlichen Verbrauchsnachweise schaffen.
Ein technisch sinnvoll geplantes Messstellenkonzept liefert belastbare Verbrauchsdaten und schafft Transparenz über die Energieverteilung im Unternehmen.
Strommengenabgrenzung kann Einfluss auf das Messstellenkonzept haben
Je nach betrieblicher Situation können nicht alle Stromverbräuche gleichermaßen berücksichtigt werden.
Bestimmte Strommengen müssen entsprechend der gesetzlichen Vorgaben von den privilegierten Stromverbräuchen abgegrenzt werden. Dies kann beispielsweise relevant werden, wenn auf einem Betriebsgelände weitere Unternehmen versorgt werden, Gebäudeteile vermietet sind oder andere Stromverbraucher mitversorgt werden.
Für die technische Umsetzung stellt sich anschließend die Frage, ob die vorhandene Messstruktur diese Strommengen bereits getrennt erfasst oder durch zusätzliche Messpunkte ergänzt werden sollte.
Die Planung dieser Messstruktur ist Bestandteil eines technisch durchdachten Messstellenkonzeptes. Weiterführender Fachbeitrag: Strommengenabgrenzung — technische Anforderungen an die Messstruktur →
Fazit
Das Energiefinanzierungsgesetz eröffnet vielen Unternehmen die Möglichkeit, ihre Stromkosten durch reduzierte Umlagen zu senken.
Ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden und welche technischen Anforderungen daraus entstehen, lässt sich nur anhand der individuellen Betriebs- und Energieversorgungsstruktur beurteilen.
Ein technisch durchdachtes Messstellenkonzept schafft die Grundlage für belastbare Verbrauchsdaten und unterstützt die erforderlichen Nachweise.