Unternehmen mit einem hohen Stromverbrauch können unter bestimmten Voraussetzungen von einer Umlagereduzierung nach dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) profitieren.

Neben der grundsätzlichen Anspruchsberechtigung müssen jedoch auch die begünstigten Strommengen eindeutig nachgewiesen werden. Gelingt diese Abgrenzung nicht, kann dies Auswirkungen auf die Anerkennung der beantragten Umlagereduzierung haben. Genau hier bildet ein durchdachtes Messkonzept die Grundlage für einen belastbaren Nachweis.

Dieser Beitrag vertieft einen Teilaspekt unserer Übersichtsseite Umlagereduzierung nach dem EnFG.

Anspruchsberechtigung und Nachweis sind zwei unterschiedliche Themen

Das EnFG regelt, unter welchen Voraussetzungen Unternehmen eine Umlagereduzierung in Anspruch nehmen können.

Unabhängig davon muss nachvollziehbar dokumentiert werden, welche Strommengen tatsächlich begünstigt sind. Dazu reicht der Strombezug am Netzanschlusspunkt nicht aus.

Je nach Aufbau der Energieversorgung müssen beispielsweise folgende Energieflüsse berücksichtigt werden:

  • Strombezug aus dem öffentlichen Netz
  • Eigenerzeugung
  • Netzeinspeisung
  • Batteriespeicher
  • Stromweiterleitungen an Dritte
  • unterschiedliche Unternehmensbereiche

Je komplexer die Energieversorgung aufgebaut ist, desto wichtiger wird eine strukturierte Analyse der vorhandenen Energieflüsse.

Gewachsene Energieverteilungen bergen oft unerkannte Herausforderungen

Die elektrische Energieversorgung vieler Industrieunternehmen ist über Jahrzehnte gewachsen.

Maschinen wurden ersetzt, Produktionsbereiche erweitert und neue Verbraucher an bestehende Unterverteilungen angeschlossen. Für den laufenden Betrieb ist das meist unproblematisch.

Sollen jedoch Strommengen eindeutig abgegrenzt werden, zeigt sich, dass die heutige Versorgungsstruktur häufig nicht mehr der ursprünglichen Planung entspricht.

Praxisbeispiel

Eine Unterverteilung versorgte ursprünglich ausschließlich eine Werkstatt.

Im Laufe der Jahre wurden weitere Verbraucher angeschlossen — beispielsweise Lagerbereiche, Ladeeinrichtungen oder externe Dienstleister. Dadurch können Stromverbräuche unterschiedlicher Nutzer gemeinsam erfasst werden, obwohl sie für den gesetzlichen Nachweis getrennt betrachtet werden müssen.

Am Anfang steht die Analyse der Energieflüsse

Bevor über zusätzliche Messstellen entschieden wird, sollte zunächst die vorhandene Energieversorgung untersucht werden. Dabei wird bewertet,

  • welche Energieflüsse vorhanden sind,
  • welche Strommengen nachgewiesen werden müssen und
  • welche Anforderungen sich daraus ergeben.

Erst danach lässt sich beurteilen, welche Maßnahmen tatsächlich erforderlich sind. Dabei können unter anderem folgende Fragestellungen relevant sein:

  • Sind eichrechtskonforme Messungen erforderlich?
  • Müssen Stromflüsse zeitgleich in Viertelstundenwerten erfasst werden?
  • Müssen Strommengen gegenüber Dritten abgegrenzt werden?
  • Können Bagatellregelungen angewendet werden?
  • Welche Messdaten müssen dokumentiert werden?

Nicht jede dieser Anforderungen trifft auf jedes Unternehmen zu. Ziel einer technischen Planung ist es, genau die Maßnahmen festzulegen, die im konkreten Fall erforderlich sind — und unnötigen Aufwand zu vermeiden.

Drittverbrauch muss bewertet werden

Auf vielen Betriebsgeländen gibt es Stromverbraucher, die nicht unmittelbar zum eigenen Produktionsprozess gehören. Dazu zählen beispielsweise

  • vermietete Büro- oder Produktionsflächen,
  • Kantinen externer Betreiber,
  • dauerhaft tätige Fremdfirmen,
  • Ladepunkte für Besucher sowie
  • Getränke- oder Snackautomaten.

Nicht jeder dieser Verbraucher erfordert automatisch eine eigene Messstelle.

Für bestimmte geringfügige Stromverbräuche sehen die gesetzlichen Regelungen Erleichterungen vor. Häufig wird in diesem Zusammenhang die Bagatellgrenze von 3.500 kWh Jahresverbrauch je Drittem genannt.

Bevor diese angewendet werden kann, muss jedoch zunächst beurteilt werden,

  • ob überhaupt eine Stromweiterleitung an einen Dritten vorliegt,
  • welcher Jahresverbrauch zu erwarten ist und
  • ob die Voraussetzungen für die Bagatellregelung erfüllt sind.

Auch die Entscheidung, keine zusätzliche Messstelle vorzusehen, sollte fachlich begründet und dokumentiert werden.

Energieberater und Fachplaner ergänzen sich

Ein wirtschaftliches Konzept entsteht idealerweise durch die Zusammenarbeit von Energieberater und Fachplaner.

Der Energieberater legt fest, welche gesetzlichen Anforderungen erfüllt und welche Strommengen nachgewiesen werden müssen.

Der Fachplaner analysiert anschließend die bestehende Energieverteilung und entwickelt daraus eine technische Lösung, die diese Anforderungen möglichst wirtschaftlich umsetzt.

Gerade in gewachsenen Industrieanlagen zeigt sich, dass sich theoretisch erforderliche Messstellen nicht immer ohne Weiteres in die vorhandene Infrastruktur integrieren lassen. Hier sind Erfahrung mit elektrischen Energieverteilungen und eine sorgfältige Bestandsaufnahme entscheidend.

Unser Ziel ist es, nur die notwendigen Messstellen zu planen und gemeinsam mit dem Energieberater ein Messkonzept zu entwickeln, das die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und gleichzeitig die wirtschaftlichste Integration der erforderlichen Messtechnik in die bestehende Energieverteilung ermöglicht.

Fazit

Die Strommengenabgrenzung ist eine technische Voraussetzung für den belastbaren Nachweis begünstigter Strommengen.

Welche Messstellen erforderlich sind, ob Bagatellregelungen angewendet werden können oder an welchen Stellen zeitgleiche viertelstündliche Messungen notwendig sind, lässt sich erst nach einer Analyse der vorhandenen Energieflüsse beurteilen.

Ein professionell entwickeltes Messkonzept schafft dafür die notwendige Transparenz und ermöglicht eine wirtschaftliche Lösung, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, ohne unnötige Investitionen zu verursachen.

Unsere Unterstützung

Wir begleiten Unternehmen gemeinsam mit dem beauftragten Energieberater bei der technischen Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen. Dazu analysieren wir die vorhandene Energieverteilung, bewerten bestehende Messstellen und entwickeln daraus ein wirtschaftliches Messkonzept, das die erforderlichen Nachweise ermöglicht und die vorhandene Infrastruktur optimal nutzt.

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